Nach welchen Kriterien bezuschusst die Kasse?

Die Kassenzuschüsse bei gesetzlich versicherten Patienten werden nach dem befundorientierten Festzuschuss berechnet. Das bedeutet, dass die Grundlage der Erstattung nicht die erbrachte Leistung, sondern die Ausgangssituation ist – zum Beispiel ein fehlender Zahn. Alle Kosten, die über dem Festzuschuss liegen, sind vom Patienten selbst zu tragen. Der Festzuschuss steigt, wenn das Bonusheft regelmäßig geführt wurde.

Für Geringverdienende gibt es die Härtefallregelung. Hier bekommt der Versicherte den doppelten Festzuschuss. Dieser Betrag reicht im Allgemeinen für die einfachste Kassenleistung. Die Entscheidung über das Vorliegen eines Härtefalles obliegt der Krankenkasse.