Dürfen die Kosten höher sein als im Heil- und Kostenplan ausgewiesen?

Die Kostenvoranschläge stellen eine unverbindliche Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar, von der nicht um mehr als 20 % abgewichen werden darf.

Uns ist jedoch daran gelegen, Ihnen Kostensicherheit zu geben und deutliche Überschreitungen zu verhindern. Lässt sich, bedingt durch die Besonderheiten des Falles, eine Überschreitung nicht vermeiden, werden wir Sie rechtzeitig darauf ansprechen.