Wird die Entfernung von Zahnstein durch die gesetzliche Krankenkasse bezahlt?

Einmal pro Jahr ist die Entfernung von Zahnstein eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Diese Leistung umfasst nur die Entfernung der harten Zahnbeläge (Zahnstein).

Eine Entfernung weicher Beläge sowie eine gründliche Reinigung aller Zahnoberflächen, eine Politur sowie eine anschließende Fluoridierung sind in der Gebührenordnung der gesetzlichen Kasse nicht vorgesehen und sind dem Patienten separat in Rechnung zu stellen.